OGH: Unterhalt – Zeitraum für gleichwertige Betreuung
Maßgeblich ist bei vereinbarter gleichteiliger Betreuung regelmäßig die tatsächliche Betreuung im jeweiligen Kalenderjahr. Bei der Festsetzung des Unterhalts für die Zukunft ist auf die konkrete Ausübung des Kontaktrechts in einem angemessenen Zeitraum vor der Beschlussfassung erster Instanz abzustellen.