Schlagwort: Überziehungskredit

Rechtsprechung

Zustandekommen eines Überziehungskredits im Sinne des § 18 Abs 1 VKrG

Eine Überziehungsmöglichkeit ist nach § 18 Abs 1 Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ein ausdrücklicher Kreditvertrag, mit dem sich der Kreditgeber verpflichtet, dem Verbraucher Beträge zur Verfügung zu stellen, die das aktuelle Guthaben auf dem laufenden Konto des Verbrauchers überschreiten. Die Wortfolge „ausdrücklicher Kreditvertrag“ in § 18 Abs 1 VKrG schließt das konkludente Zustandekommen einer Überziehungsmöglichkeit als Sonderform des Kreditvertrages nicht aus.