Verfall von Überstundenentgelt und All-in-Gehalt
Um den Verfall von Überstundenentgelt zu vermeiden, genügt es, wenn der Arbeitnehmer, mit dem ein All-in-Gehalt vereinbart wurde, das Überstundenentgelt innerhalb der Verfallsfrist ab dem Ende des Durchrechnungszeitraums geltend macht.