Ermäßigter Steuersatz von 4,9 % für Grundnahrungsmittel ab 01.07.2026 geplant
Mit 1. Juli 2026 soll in Österreich ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Kraft treten. Damit wird das politische Ziel verfolgt, die Konsument:innen zu entlasten. Die Regierungsvorlage ist am 24. April im Nationalrat eingelangt und wurde am 12. Mai 2026 im Finanzausschuss behandelt. Für Unternehmen ergeben sich ein erheblicher Mehraufwand durch erforderliche Systemumstellungen sowie viele Abgrenzungsfragen und damit steuerliche Risiken.

