DSB: Speicherung von Bewerberdaten für zumindest sechs Monate zulässig
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 27.8.2018 hat die Datenschutzbehörde (DSB) festgehalten, dass Bewerberdaten zumindest so lange aufbewahrt werden dürfen, bis die Fristen zur Geltendmachung…
Die Speicherdauer im Lichte aktueller DSB-Judikatur
Die Datenschutzbehörde setzt sich in zwei aktuellen Entscheidungen mit speziellen Problemstellungen zur Speicherdauer auseinander. Demnach dürfen weder minimale Kontaktdaten zu bloßen Dokumentations‑ und…