Ćsterreichische SozialĀversicherungsbeitrƤge auf deutsche SozialĀversicherungsrente
Bezieht ein in Ćsterreich unbeschrƤnkt SteuerĀpflichtiger neben seinen inlƤndischen PensionsĀeinkünften auch Einkünfte aus einer deutschen SozialĀversicherungsrente, muss jede einzelne PensionsĀzahlung für sich betrachtet werden. WerbungsĀkosten (wie SozialĀversicherungsbeitrƤge) sind demnach bei den Einnahmen abzuziehen, für welche sie gezahlt werden.