Regierung legt dem Sozialausschuss Grundsatzgesetz zur Sozialhilfe vor
Bislang haben alleine die Länder gesetzlich geregelt, welche finanzielle Unterstützung bedürftige Personen erhalten, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zwar gehört das „Armenwesen“ seit jeher zu einer der wenigen Materien, wo dem Bund laut Bundesverfassung die Grundsatzgesetzgebung zukommt und den Ländern die Erlassung von Ausführungsgesetzen.