BMF: Zeitpunkt der Aufnahme der Sozialbetrugsdatenbank sowie die nähere Vorgangsweise bei der Verarbeitung von Daten (SBBDB-VO)
Mit BGBl II 2019/174 wurde am 27. 6. 2019 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Zeitpunkt der Aufnahme der Sozialbetrugsdatenbank sowie die nähere Vorgangsweise bei der Verarbeitung von Daten (SBBDB-VO) kundgemacht.