Schlagwort: Schlüsselwort

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Unzulässige Verwechslungsgefahr bei Keyword-Advertising

Die durch Verwendung einer Marke (eines Markenbestandteils) als Schlüsselwort generierte Werbung eines Dritten greift in der Regel in die Rechte des Markeninhabers ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn aus der Werbung für einen normal informierten und aufmerksamen Internetnutzer leicht zu erkennen ist, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht vom Markeninhaber (bzw. von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen) stammen.