Schlagwort: Reinigungskräfte

Laufender Bezug

BFG: Dienstvertrag oder Werkvertrag bei Reinigungskräften

Bei einfachen Arbeitsleistungen (hier Reinigungsleistungen), die aufgrund der Natur der zu verrichtenden Arbeit vorbestimmt sind, verbleibt dem einzelnen Auftragnehmer bei der Arbeitsleistung keinerlei Gestaltungsspielraum. Er schuldet in solchen Fällen daher kein Werk sondern seine Arbeitskraft.