Errichtung einer Reithalle durch einen Landwirt unternehmerisch oder privat veranlasst?
Die übliche Pensionspferdehaltung für Freizeitzwecke ist (nach der nationalen Rechtsordnung: seit 2014) von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung nach § 22 UStG 1994 nicht umfasst. Dies ändert aber nichts daran, dass die Umsätze aus der Pensionspferdehaltung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen.