VwGH: Abfindung von Pensionsansprüchen
Der Antrag iSd § 37 Abs 2 EStG kann auch im Rechtsmittelverfahren nachgeholt werden. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen als begünstigte Entschädigungen iSd § 32 EStG in Betracht kommen.