Pauschale Tages- und Nächtigungsgelder bei Berufsfortbildung im Ausland mit Gratisnächtigung?
Pauschale Tages- und Nächtigungsgelder anlässlich einer (Auslands-)Reise können nur zeitlich eingeschränkt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Fällt kein Nächtigungsaufwand an, können dafür keine Werbungskosten und auch keine pauschalen Nächtigungsgelder anerkannt werden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.