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MinBestG | Mindeststeuerbericht und Mitteilungen bis 30.6.2026 fällig!

Die Mindeststeuer ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2023 begonnen haben. Die erste Erklärungspflicht, der sogenannte Mindeststeuerbericht, ist für das erste „Pillar 2 Geschäftsjahr“ 2024 erstmals am 30.06.2026 fällig. Am 04.03.2026 hat das BMF zum ersten Mal XML-Vorgaben für den Mindeststeuerbericht und ein FinanzOnline-Formular für die sogenannte „Mitteilung 1“ und „Mitteilung 2“ veröffentlicht. Zudem sind am 31.12.2026 die ersten Mindeststeuervoranmeldungen fällig. Dieser Newsletter gibt einen Überblick über Compliance-Verpflichtungen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer in Österreich.