Erstattung von Park- und Mautgebühren
Der Ersatz von Parkgebühren ist nur dann steuer- und beitragsfrei, wenn nicht das volle amtliche Kilometergeld ausbezahlt wird. Ist dies der Fall, kann der auf das volle amtliche Kilometergeld fehlende Betrag für den Ersatz von Park- oder Mautkosten steuer- und beitragsfrei verwendet werden.