Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker
Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 552,50 Euro monatlich, im 2. Lehrjahr 693,10 Euro monatlich, im 3. Lehrjahr 933,10 Euro monatlich und im 4. Lehrjahr 1.099,40 Euro monatlich. Jeder Lehrling erhält einmal im Lehrjahr zusätzlich zu seinem Urlaubsentgelt einen Urlaubszuschuss in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung.
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
Die Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr: 528,10 Euro monatlich, im zweiten Lehrjahr: 754,40 Euro monatlich und im dritten Lehrjahr: 1.056,10 Euro monatlich. Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr einen Urlaubszuschuss in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, der am 1. 6. fällig ist.