BFG: § 22 Abs 6 UStG verlangt den Nachweis einer schriftlichen Erklärung binnen Jahresfrist
Gemäß § 22 Abs 6 UStG ist eine schriftliche Erklärung des nichtbuchführungspflichtigen Landwirtes gegenüber dem Finanzamt unerlässlich, um die Umsätze aus Land- und Forstwirtschaft nach den allgemeinen Regeln des UStG versteuern zu können. Die Erklärung muss in dem Kalenderjahr dem Finanzamt nachweislich zugegangen sein, für das auf die Pauschalierung verzichtet wird.