Investitionszuwachsprämie bei Austausch eines Traktors wegen Unbrauchbarkeit
Bei unvorhergesehener Unbrauchbarkeit eines Traktors kann die Behaltefrist gemäß § 108e EStG unterschritten werden. Der Austausch dieses Traktors gegen einen funktionsfähigen Traktor hindert nicht die Gewährung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG.