Aus der Schweiz bezogene Invaliditätsrenten sind mit der österreichischen Versehrtenrente nicht vergleichbar
Das BFG hatte zu beurteilen, ob die aus der Schweiz bezogenen Invaliditätsrenten der Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG zugänglich sind, und verneinte dies mangels Gleichartigkeit. Ein Beitrag von Michael Seebacher.