Grunderwerbsteuerpflicht bei Erwerb eines Nutzungsrechts
In einer Berufungsentscheidung vertrat der UFS die Ansicht, dass bei Erwerb eines Grundstücks, das Teil eines in Errichtung befindlichen Gewerbeparks ist, bei entsprechender vertraglicher Koppelung auch der für die Erschließung des Grundstücks an einen Dritten zu leistende Infrastrukturbeitrag zur Gegenleistung gehört. Auf den ersten Blick ist das Bundesfinanzgericht dieser Rechtsprechung in der vorliegenden Entscheidung nicht gefolgt, wie Johann Fischerlehner und Christina Maria Zeilinger vom BFG berichten.