Fliesenlegerarbeiten als Dienstverhältnis nach § 47 Abs 2 EStG?
Der VwGH hob ein Erkenntnis des BFG, in dem dieses zum Ergebnis gelangte, dass die Tätigkeit eines Fliesenlegers im Rahmen eines Dienstverhältnisses gemäß § 47 Abs 2 EStG ausgeübt wurde, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit auf ( VwGH 21. 11. 2018, Ra 2018/13/0045). Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.