Liebhaberei bei Vermietung eines Ferienhauses in einem als Hotelanlage geführten Feriendorf
Können bei einer kleinen Vermietung die Beschwerdeführer nicht nachweisen, dass sie eine vorzeitige Kapitaltilgung nicht wieder mit Fremdmitteln finanzierten, und können sie auch einen Übergang auf die von ihnen behauptete Eigenbewirtschaftung nicht dartun, so ist von einem einheitlichen Beurteilungszeitraum und keiner Änderung der Bewirtschaftung auszugehen.