Schlagwort: Fahrtkostenersatz

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Sonderzahlung

Beitrags- und lohnsteuerrechtliche Behandlung von Fahrtkostenersätzen

Fahrtkostenersätze für Fahrten unmittelbar von der Wohnung zur Baustelle oder einem Einsatzort für Montage- und Servicetätigkeit sind steuerfrei. Im Bereich der Sozialversicherung sind derartige Fahrtkostenersätze beitragsfrei, wenn sie in den Abgaben Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer begünstigt sind.