BVwG: Kein gesondertes Auskunftsrecht bei Akteneinsicht
In seiner Entscheidung vom 3.7.2019 kommt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Auffassung, dass im Falle des Bestehens einer Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten nach der Strafprozessordnung (StPO) kein gesondertes Recht auf Daten-Auskunft gebührt.