Die Verantwortlichkeit des Steuerberaters im Rahmen der Lohnverrechnung
Nach Ansicht der Datenschutzbehörde sind Wirtschaftstreuhänder auch im Rahmen der Tätigkeit der bloßen Lohnverrechnung als Verantwortliche iSd Art 4 Z 7 DSGVO zu beurteilen. Dies ist jedoch sowohl mit den Grundsätzen der DSGVO als auch der früheren Spruchpraxis der Behörde kaum in Einklang zu bringen.