BFG: Bürgschaftsentlassung – Abflussprinzip und außergewöhnliche Belastung
Zahlungen zur Erlangung der Entlassung aus einer nicht zwangsläufig eingegangenen Bürgschaft stellen aufgrund des der damit verbundenen Bereicherung in Gestalt des Wegfalls der Bürgschaftsverpflichtung keine „Belastung“ iSd § 34 EStG dar (vgl VwGH 27. 2. 1990, 87/14/0004).