Die Arbeitszeitreform 2018
Die Arbeitszeitnovelle 2018 wurde am 5. 7. 2018 im Nationalrat beschlossen und hat mittlerweile auch den Bundesrat passiert (die Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten). Ihr Kernstück ist die Ausweitung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Die Novelle beinhaltet aber auch Neuerungen in anderen Bereichen des AZG und ARG sowie des ASVG. Im folgenden Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl werden die Änderungen dargestellt. Die Neuerungen treten mit 1. 9. 2018 in Kraft.