#108 – Petra Laback – Arbeitsstrafrecht im Fokus
Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrecht und erfasst alle beschäftigungsrelevanten Strafbestimmungen, sohin Delikte die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben. Grundsätzlich ist der Begriff „Arbeitsstrafrecht“ kein eigener Fachbegriff. Es gibt noch keine gesetzliche Definition, weshalb das Arbeitsstrafrecht zum gerichtlichen Strafrecht und dem Verwaltungsstrafrecht zu zählen gilt.