Aktuelles aus der Personalverrechnung
Mit BGBl I 2019/21, ausgegeben am 21. 3. 2019, wurde die ursprünglich ab April 2019 vorgesehene schrittweise Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für überlassene Arbeitskräfte von derzeit 0,35 % auf 0,5 % ab dem 2. Quartal 2019 und auf 0,8 % ab dem 2. Quartal 2021 aus § 22d AÜG gestrichen. Der Beitragssatz beträgt somit weiterhin, auch nach Ende März 2019, 0,35 % der Beitragsgrundlage.