Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Personen
Bis zum Jahr 2018 soll die Beschäftigungsquote älterer Dienstnehmer ab 55 Jahren angehoben werden. Laut Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beschäftigungsquoten älterer Personen, wurde der Zielwert bei allen Altersgruppen überschritten. Für die Bestimmungen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bedeutet das, dass die Konsequenzen nicht eintreten.