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andreaxxxTeilnehmer
dankeschön, JB1!
andreaxxxTeilnehmerHallo!
Ich hätte zu dem Thema noch eine Frage: Wenn bei einem MA aus dem letzten Jahr ein hohes Gleitzeitsaldo übernommen wurde, dieses Anfang des Jahres auf einen niedrigen Stand gebracht wurde indem ÜSt 50% ausbezahlt wurden – darf ich dem MA diese ausbezahlten Stunden nun rückwirkend noch auf die restlichen Monate des Jahres aufteilen? D.h. von ca. April-September wurden keine ÜSt mehr ausbezahlt, es wurden aber lt Zeitaufzeichnung ÜSt geleistet. Darf ich die bereits Anfang des Jahres ausbezahlten ÜSt in die Folgemonate rollen in dem Ausmass in dem in den Folgemonaten ÜSt geleistet wurden?andreaxxxTeilnehmerVielen Dank, Roland !!
andreaxxxTeilnehmerVielen Dank für die Antwort !!
andreaxxxTeilnehmerHallo JB,
vielen Dank für die AW!
Die DN ist zu bestimmten Projekten arbeiten gewesen, d.h. sie hatte immer den lt Vertrag vereinbarten gleichen Grundlohn, aber die gearbeiteten Stunden sind in jedem Monat völlig unterschiedlich hoch, so sind diese auch ausbezahlt worden.
D.h. die Stunden pro Monat kann ich ausrechnen. Ich habe das allerdings mit Kalendertagen gerechnet – das müsste mit den Arbeitstagen gerechnet werden? Wir haben im Vertrag nur fixiert innerhalb welcher Zeiten von Mo-Fr sie arbeitet, dh ich würde anstatt der gesamten Kalendertage des Dienstverhältnisses mit den Arbeitstagen Mo-Fr rechnen müssen?andreaxxxTeilnehmerVielen lieben Dank!!
andreaxxxTeilnehmerVielen Dank!!
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