Alexander

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  • als Antwort auf: Gleitzeitguthaben #66511
    Alexander
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    Hallo Martin!

    Danke für deine Antwort, aber All Inklusiv ist leider nicht All Inklusiv. Man muss immer einen Beobachtungszeitraum ( 12 Monate ) zur Kontrolle heranziehen, schliesslich könnte es sein, dass der DN benachteiligt wird!

    Meine Frage zielt eigentlich darauf ab, ob etwas zusteht und wenn ja was steht dann zu? Im Ausmaß 1:1. 1:1,5 oder wiegesagt gar nichts.

    In der Gleitzeitvereinbarung steht nichts genaues über den Auszahlungsmodus im Austrittsfalle, nur das der Aufbau 6 Monate beträgt ( max. 120 Std. ) und hiebei die Stunde in der Zeit von der 8 Std. in die 9 Std. in den Gleittopf fliesst und nach der 9 Std. alles in den Überstundentopf geht!

    Nach 6 Monaten wird der Gleittopfüberhang also die Zeit was mehr als 120 Stunden beträgt in den Überstundentopf umgebucht wird, wobei die Empfänger keine All Inklusiv Personen sein können. Jetzt kommt aber folgendes Phänomen zu Tage, nämlich, der OGH hat jüngst gesagt, das für Teilzeitkräfte welche Austreten, die Mehrarbeit mit Zuschlag zu vergüten ist! All Inklusiv Personen können in einer so kurzen Zeit diesen Gleittopf nicht abbauen, obwohl ihnen diese Stunden im aktiven Dienstverhältnis innerhalb der Gleitzeit sehrwohl zusteht. Was passiert nun mit den Gleitstunden??

    lg. Alexander

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