Zuschuss zum Arbeitslosengeld

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    Beiträge
  • #62617
    andreat
    Teilnehmer

    Ein Dienstnehmer der gekündigt wurde, erhält laut Sozialplan einen monatlichen Zuschuss von 75% der Differenz zwischen dem monatlichen Arbeitslosengeld und dem monatlichen Nettolohn zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum frühestmöglichen Pensionsantrittsalter.

    Wie rechne ich diesen Zuschuss ab? Muss ich das der GKK melden und wie schaut das bei der Lohnsteuer aus.

    Danke für die Hilfe!

    Lg
    Andrea

    #66742
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    1. SV: Bezüge, die bei oder nach Beendigung des DV im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebsänderungen anfallen, unterliegen nicht der Beitragspflicht zur SV.

    2. LSt: Wir befinden uns im § 67 Abs. 8 lit. f
    Am besten lest du dir dazu die LSt-RL RZ 1114a – 1114e durch. Da müsstest du eigentlich die Lösung für dein Anliegen finden.

    Liebe Grüße

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