Zuschläge BAGS KV

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  • #66056
    Weidi
    Mitglied

    Hi,

    nur eine Frage zu § 31/2: Sonn- und Feiertagszuschläge: Es heißt darin „liegen die Voraussetzungen für die Gewährung mehrerer Zuschläge vor, gebührt nur der höchste Zuschlag“ – würdet ihr das auch so interpretieren dass ein Nachtdienst am Sonntag (Beginn 19.00) so entlohnt wird: 1 Nachtdienstpauschale (37,21 Euro) und keine Sonntagszuschläge (5 x 4,28 = 21,4 Euro) da die Nachtdienstpauschale höher ist?!

    Danke

    #74293
    the brain
    Mitglied

    Ja,
    wenn es so im KV steht.
    lg
    hubert k.

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