Zeitschuld bei Austritt – Kündigung durch DG

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    Beiträge
  • #65206
    Gaby
    Teilnehmer

    Hallo ihr Lieben!
    In unserer GZ – Vereinbarung steht:“Bei offenen Zeitguthaben oder offenen Zeitschulden ist der Saldo rechtzeitig auf Null auszugleichen. Nicht ausgleichbare Zeiten sind mit der Endabrechnung abzurechnen.“
    Ist es damit auch rechtens dem DN bei einer Kündigung durch den DG die Stunden vom Gehalt abzuziehen? (ich denke da an Rückverrechnung Urlaub, die ja auch nicht möglich ist in diesem Fall…)

    Dank euch!
    lg
    G 8)

    #72710
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gaby!

    Da grundsätzlich bei Gleitzeit ein Zeitminus in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt, kann dieses rückverrechnet werden.

    LG

    #72711
    Gaby
    Teilnehmer

    Dank dir Roland!!!

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