Zeitausgleich

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren von Roland.
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  • #65744
    Georgina
    Teilnehmer

    KV Metallgewerbe: Mitarbeiter gehen im Dezember stempeln und kommen im Frühjahr wieder (Wiedereinstellungszusage). Was ist mit Zeitausgleichsguthaben – die Mitarbeiter möchten diese nicht bei Austritt im Dezember ausbezahlt bekommen, sondern diese nach Wiedereintritt wieder gutgeschrieben bekommen. Kann es dabei zu Problemen kommen?

    #73809
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Georgina,

    hm… mit dem Mitarbeiter naturgemäß dann im Normalfall nicht.

    Aber der GPLA-Prüfer könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass bei Beendigung des DV für das Guthaben an Normalarbeitszeit ein 50%iger Zuschlag zu zahlen ist (§ 19e AZG).

    Wenn es aber bereits „aufgewertete“ ZA-Stunden sind, sehe ich kein großartiges Problem (ich kann ja beispielsweise auch den Urlaub stehen lassen). Würde mich aber bei der Behörde (GKK bzw. AMS wegen dem Arbeitslosengeld) absichern – es könnte nämlich dadurch eine „bloße Karenzierung“ und nicht eine echte Beendigung unterstellt bzw. erkannt werden.

    LG

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