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30. September 2011 um 5:51 Uhr #65290b.wohlandTeilnehmer
Hallo,
habe folgendes Problem zudem ich um eine kurze Stellungnahme bitte, da die Angelegenheit vermutlich beim Arbeits- und Sozialgericht landet. Dienstnehmer war 1 Monat lang als Kellner (KV Gastgewerbe) für meinen Klientenbetrieb tätig. In diesem Monat hat er an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet (8 Stunden) und zusätzlich noch 8 Überstunden geleistet. Das DV wurde durch Dienstgeberkündigung fristgerecht und korrekt aufgelöst.
Abgerechnet wurde wie folgt:
Monatsgesamtarbeitszeit 181 Stunden inkl. dem gesetzlichen FeiertagBrutto 1900 €
Feiertagsarbeitsentgelt 8 Std. à 16,47 (+50% Zuschlag) 131,76 €
Überstunden 8 Std. à 16,47 (+50% Zuschlag) 131,76 €
Auszahlung Brutto: 2163,52 €Meine Auffasung war bzw. ist, das das Feiertagsentgelt im Brutto enthalten ist (für 173 Monatsstunden) + das Feiertagsarbeitsentgelt freiwillig und Arbeiternehmerfreundlich (Klientenwunsch) mit 50% Zuschlag ausbezahlt wird und die Überstunden wir vorgeschrieben abgerechnet wurde.
Der Dienstnehmer behauptet und die Arbeiterkammer folgt seiner Auffassung, das hier 8 Stunden in Hinblick auf das Feiertagsarbeitsentgeltzuwenig abgerechnet wurde.
Für Zweitmeinungen wäre ich echt dankbar.
30. September 2011 um 8:34 Uhr #72906JB1Teilnehmeralso so wie du es schilderst, dass also das monatliche vereinbarte Brutto von 1900 für die Normalarbeitszeit bezahlt wird und der Feiertag normal (Feiertagsentgelt nach dem Lohnausfallsprinzip) fortgezahlt wurde, zusätzlich das Feiertagsarbeitsentgelt für die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt wurde und ein freiwilliger 50 % Zuschlag ist die Leistung am Feiertag korrekt bezahlt worden.
Es ist auch so, dass das vereinbarte monatliche Bruttoentgelt nicht geschmälert werden darf, nur weil ein Feiertag im Abrechnungsmonat ist und daher bei Fortzahlung des vereinbarten Bruttoentgelts das Feiertagsentgelt inkludiert ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die AK das einfordert!?!? Gibt es eine schriftliches Forderungsschreiben der AK?
30. September 2011 um 10:45 Uhr #72907b.wohlandTeilnehmerDanke für die Bestätigung – ja es gibt bereits ein Forderungsschreiben – Aber ich glaube, die zuständige Sachbearbeiterin interpretiert den Lohnzettel dahingehend falsch, dass ich das Feiertagsentgelt im Bruttolohn belassen habe und nicht ausgewiesen habe – aber das glaube ich werde ich in Zukunft umstellen also statt zb. 1800 € Brutto
1700 € Brutto+ 100 € FE was im Prinzip aufs selbe rauskommt.30. September 2011 um 12:36 Uhr #72908JB1TeilnehmerDie Diskussion müsste man eigentlich ganz einfach beenden können. Legt der SB der AK einfach die Gehaltsvereinbarung und den Verdienstnachweis vor, dann wird sie sehen dass 1900 vereinbart sind und 1900 ausbezahlt wurden obwohl ein Feiertag war (nichts anderes bedeutet das Ausfallsprinzip). Bin gespannt, wie sie dann reagieren…is ja echt skuril
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