Wohnraumbewertung (Generalsanierung)

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  • #62493
    Iris
    Teilnehmer

    Hallo!

    Für unsere Hausbesorger müssen wir einen Sachbezug für eine Dienstwohnung ansetzten.
    Wenn eine Generalsanierung abgeschlossen ist muß ich den Sachbezug erhöhen, das heißt von einem generalsanierten Wohnraum ist dann auszugehen, wenn der Zustand des sanierten Gebäudes im wesentlichen dem eines neu errichteten Gebäudes entspricht!

    Meine Frage ist daher welche Kriterien sind unter dem Begriff „WESENTLICH“ anzusetzen (für die Anhebung des Sachbezuges)

    Bräuchte diese Auskunft da ich eine Prüfung des Finanzamtes und der GKK im Hause habe.

    Vielen Dank im Voraus!!

    Iris

    #66504
    pvred
    Teilnehmer

    Der Formulierung „wenn der Zustand des sanierten Gebäudes im wesentlichen dem eines neu errichteten Gebäudes entspricht“ kann entnommen werden, dass das Gebäude im „wesentlichen“ generalsaniert wurde. Demnach wurde z.B.
    – die Fassade erneuert,
    – ein Aufzug eingebaut oder der neuesten Technik angepasst (wenn es
    sich um ein mehrstöckiges Haus handelt),
    – die Gang-WC`s in die Wohnungen verlegt
    usw.
    Wurde z.B. nur die Fassade erneuert, wurde Wesentliches nicht verändert.

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