Hallo!
Für unsere Hausbesorger müssen wir einen Sachbezug für eine Dienstwohnung ansetzten.
Wenn eine Generalsanierung abgeschlossen ist muß ich den Sachbezug erhöhen, das heißt von einem generalsanierten Wohnraum ist dann auszugehen, wenn der Zustand des sanierten Gebäudes im wesentlichen dem eines neu errichteten Gebäudes entspricht!
Meine Frage ist daher welche Kriterien sind unter dem Begriff „WESENTLICH“ anzusetzen (für die Anhebung des Sachbezuges)
Bräuchte diese Auskunft da ich eine Prüfung des Finanzamtes und der GKK im Hause habe.
Vielen Dank im Voraus!!
Iris