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    Beiträge
  • #65667
    elisabet
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    ein Mitarbeiter ist nach 5 Wochen wieder in die Firma eingetreten, allerdings nur mehr als Teilzeitbeschäftigter und sein Gehalt ist nicht pfändbar.
    Da einige Exekutionen aufliegen, sind wir nicht sicher ob die Gläubiger zu verständigen sind das der Dienstnehmer wieder beschäftigt ist aber kein Abzug möglich ist? Und wenn ja, mittels neuer Drittschuldnererklärung?

    LG Elisabet

    #73676
    N1981
    Teilnehmer

    Hallo Elisabeth!

    Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Verpflichtung, aber es wäre ratsam, die Gläubiger davon in Kenntnis zu setzen – aus 2 Gründen:

    1) Wenn die kein Geld bekommen, stellen sie einen neuerlichen Antrag auf Exekution, was dem MA wieder mehr kostet und
    2) bekommst du dann diese Exekution und mußt sie bearbeiten….

    Ich würde das ganz kurz und formlos per Telefon erledigen und mir nur handschriftliche Notizen machen!

    LG

    Natascha

    #73746
    Ratschel
    Teilnehmer

    Elisabeth, wie bist du denn jetzt vorgegangen, wenn ich fragen darf?

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