Werkvertrag oder Rechnung

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  • #63823
    Mimi
    Teilnehmer

    Hallo,
    ein Mann, der in einer anderen Firma als Angestellter arbeitet, hat für uns technische Zeichnungen erstellt. Kann er uns für diese Stunden einfach nur eine Rechnung stellen (Höhe ca. Euro 500,–) oder braucht er dazu einen Werkvertrag?
    Falls er einen Werkvertrag braucht, muß ich dann an das Finanzamt eine Meldung ähnlich wie bei Dienstnehmern am Jahresende machen?

    Ist es auch möglich, dass z.B. ein Student, der für uns nur einige Stunden in den Ferien arbeitet, aber nicht angemeldet wird bei GKK, auch eine Rechnung stellen darf.
    Danke für die Antwort
    Liebe Grüße
    Mimi

    #69496
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Mimi,

    das ist alles von der Ferne nicht einfach zu benatworten…v.a. beim Studenten würde ich bzgl. Werkvertrag sehr aufpassen, um nicht in ein (freies) DV reinzukommen. Das gilt aber auch für den erstgenannte Fall.

    Wenn jemand eine Rechnung (also im ersten Fall) stellt und die Voraussetzungen für nichtselbständige Arbeiten NICHT vorliegen, bedarf es prinzipiell keines eigenen Vertrages. Der Nachweis für etwaige Diskussionen ist bei Schliessen eines schriftlichen Werkvertrages sicher einfacher.

    LG
    Stefan

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