Welcher Kollektivvertrag und welche Einstufung

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    Beiträge
  • #64752
    Viki
    Mitglied

    Hallo liebes Forum,

    ich hätte da eine Frage:

    Hat jemand Erfahrung mit Leihomas ?

    Welcher KV gilt hier ?
    KV für im Haushalt Beschäftigte ?

    Arbeitet eine Leihoma auf Werkvertragsbasis oder hat sie ein Dienstverhältnis ?

    Ich bin über alle Informationen dankbar, da ich solch einen Fall noch nie hatte.

    LG
    Viki

    #71562
    Sekretaer
    Mitglied

    Hallo!

    Leihomas unterliegen keinen Kollektivvertrag, du könntest aber als Hilfe den BAGS KV mit Heimhilfen heranziehen, damit du eine Grundlage für eine anständige Entlohnung bekommst. Am ehesten freier Dienstvertrag.

    LG

    #71568
    Viki
    Mitglied

    Hallo,

    danke für die Info bzw. Empfehlung. Ich werde gleich einmal diesen KV zur Rate ziehen.

    LG
    Viki

    #71569
    Mathias
    Teilnehmer

    Ich nehme einmal an, es geht um eine Beschäftigung in einem privaten Haushalt? Dann kommt ein freier Dienstvertrag nicht in Frage. Freie Dienstnehmer können nur von unternehmerischen Dienstgebern (also im Rahmen einer Gewerbeberechtigung oder einer Berufsbefugnis) oder von der öffentlichen Hand beschäftigt werden, nicht jedoch von Privathaushalten.

    Für Privathaushalte würde ich mich auch nicht am BAGS orientieren, sondern es gilt der Mindestlohntarif für Hausgehilfen/Hausangestellte.

    Andere Möglichkeit: Die Leihoma hat einen Gewerbeschein für Kinderbetreuung bzw. Babysitting (ist ein freies Gewerbe).

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