Welche GKK?

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  • #62683
    kacenka
    Teilnehmer

    Hallo!

    Folgender Sachverhalt – Dienstort in d. Stmk, Hauptwohnsitz des Arbeitsnehmers ebenfalls Stmk, folglich bei der Stmk-GKK angemeldet.
    Nach Übernahme des Betriebes – Dienstort Nö, Hauptwohnsitz noch immer Stmk. Bleibt der AN bei der Stmk-GKK gemeldet, oder sollte man ihn bei der NÖGKK anmelden, da dort der Dienstort und Firmensitz ist?

    Vielen Dank im voraus für euere Hilfe!

    LG
    k.

    #66927
    Martin
    Teilnehmer

    Servus kacenka!

    Normalerweise ist beim Dienstortwechsel auch die neue Krankenkasse zu wählen.
    Bei Vertretern, die vom Wohnsitz aus arbeiten, kann der Wohnsitz für die GKK ausschlaggebend sein.

    Schönes Wochenende!
    Martin

    #66954
    Lisa
    Teilnehmer

    Hallo Kacenka, hallo Martin,

    würde auch dem STatement von MArtin folgen. Für die Zuständigkeit der GKK kommt es in erster Linie auf den Beschäftigungsort an. Auch wenn der Wohnsitz des Dienstnehmers daher in einem anderen Bundesland liegt, ist jene GKK örtlich zuständig, in deren Bundesland die Beschäftigung erfolgt.

    Schönen Feiertag wünsche ich,
    Lisa

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