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    Beiträge
  • #64629
    claudia a.
    Teilnehmer

    Liebes Forum-Team!
    KV Handeslangestellte Einstufung im 7.BJ/BG 2 – wechselt mit 1.1.2010 in die Berufsgruppe 3. Bleibt dieser Angestelle im 7. Bj oder fängt er beim 1.Bj/BG 3 an? Ich befürchte ich stehe gerade auf der Leitung.
    Vielen Dank für Eure Hilfe
    und liebe Grüße
    Claudia A.

    #71286
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Claudia!

    Im KV Handelsangestellte, Lohnordnung, Abschnitt A findet sich die folgende Ziffer:

    6. Als Berufsjahre für die Einstufung in die Gehaltstafeln gelten nur die Jahre der praktischen Angestelltentätigkeit 6)
    sowie die Jahre der Tätigkeit als selbstständiger Kaufmann. Lehrzeit oder die die Lehrzeit gemäß
    F. II, j, ersetzenden drei Angestelltendienstjahre fallen nicht darunter.

    Fußnote 6) lautet:
    6) Alle Zeiten (unabhängig von ihrer Dauer) eines Angestelltendienstverhältnisses ausgenommen Zeiten des Karenzurlaubes sind für die Berechnung der Berufsjahre
    anzurechnen (ACHTUNG! Punkt I. im Teil F. beachten). Beachten Sie auch die zusätzlichen Anrechnungsbestimmungen der Punkte 7–9.

    Somit wechselt dein Ang. in die Beschäftigungsgruppe 3, 7. Berufsjahr.

    LG

    #71288
    claudia a.
    Teilnehmer

    Hallo Roland!
    Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort zu so später Stunde und noch eine schöne Arbeitswoche.
    Liebe Grüße
    Claudia A.

    #71291
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Claudia!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    #73102
    ManuelaW
    Teilnehmer

    Hallo zusammen!

    Ich hab zufällig eure Beiträge gelesen.

    Hab nun auch so einen Fall! Gilt dies für 2012 auch bzw. wo finde ich die Fußnote 6)???

    Wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe!!!
    LG Manuela

    #73104
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manuela!

    Die Fußnote 6 gibt es noch immer – du findest sie allerdings nur in der GPA-Version des Handelsang.-KV.

    LG

    #73108
    biggi
    Teilnehmer

    Im gedruckten Heft der WKO des KV für Handelsangestellte steht auf Seite 114:

    Auch bei einem Wechsel der Beschäftigungsgruppe (z.B. durch Aufstieg zum Filialleiter) „nimmt“ der AN alle Berufsjahre „mit“.

    Ich hoffe, ich konnte auch ein bisschen helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Biggi

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