Vorstand freiw. Abfertigung §67/6 mit BV, Eintritt vor 2008

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  • #64882
    Jenny
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen!

    Vorstand ist vor 31.12.2007 eingetreten und hatte keinen vertraglichen Abfertigungsanspruch. Deshalb ist er jetzt im BMSVG.
    Kann er jetzt eine begünstigte freiwillige, bzw. später eingeräumte vertragliche Abfertigung unter § 67/6 ESTG erhalten? Viertel- und Zwölftelregelung.

    Begründung: Es sind Zeiten ohne BV-Pflicht vorhanden. Deshalb sollte (für diese Zeiten bis 31.12.2007) die Viertel- und Zwölftelregelung gelten.

    Danke!
    Jenny

    #71895
    Bina
    Teilnehmer

    Hallo Jenny!

    Da der § 67/ EStG besagt:

    „…..
    Die vorstehenden Bestimmungen zu freiwilligen Abfertigungen gelten nur für jene Zeiträume, für die keine Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse bestehen.“

    Müsste die freiwillige Abfertigung für den Zeitraum bis 31.12.2007 begünstigt abgerechnet werden können.

    Aber um sicher zu gehen – wäre eine Finanzamtsanfrage sicher nicht schlecht!

    Lg

    #71896
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    In Anlehnung an LSt RL 1087c, sehe ich eine mögliche freiwillige Abfertigung nach § 67/6.

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