Liebe Stephanie!
Die Pause ist im Arbeitszeitgesetz verpflichtend vorgesehen und kann nicht „wegvereinbart“ werden.
D.h. auch ein Autobusfahrer muß die Pausen/Lenkzeiten einhalten auch wenn er nicht müde ist.
Wenn der Arbeitsinspektor die Zeitaufzeichnungen ohne Pausen sieht, könnte er dies bemängeln…
Ob die Dienstnehmer ihre Mittags-Wurstsemmeln, Kaffee, Zigaretten… im Pausenraum, oder am Schreibtisch konsumieren,
es sind nicht produktive Zeiten und sollten deshalb als Mittagspause deklariert werden.
Die verpflichtende 1/2 Stunde würde ich von der Gesamtarbeitszeit abziehen.