Verschwiegenheitspflicht nach Ende des Dienstverhältnisses

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  • #62798
    Karin
    Teilnehmer

    Servus an alle,

    ich bin durch Zufall, glücklicherweise, auf dieses Forum gestossen, denn ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

    Unser Mitarbeiter (D1) verlässt per Ende August unsere Firma. Er wird künftig in derselben Branche tätig sein, sein neuer Aufgabenbereich beinhaltet jedoch das requirieren von neuen Kunden für das andere Unternehmen.

    Eine Konkurrenzklausel können wir nicht geltend machen, da der DN in keiner führenden Funktion tätig war.

    Ich habe nun zwar gelesen das Kundenlisten in die Verschwiegenheitspflicht fallen, in wieweit schützt uns das aber davor das der DN nicht doch vielleicht versucht unsere Kunden abzuwerben? Kann man das eventuell auch nachträglich in einer Vereinbarung festlegen und würde das im schlimmsten Falle auch vor Gericht gelten?

    Danke im voraus für alle Infos und Tipps
    lg. Karin

    #67253
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Karin!

    Da fällt mir das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ ein.
    Hier steht so allerhand was verboten ist. Recherchiere mal in diese Richtung weiter.
    Vielleicht legst Du eine „Fangadresse“ in Deinen Kundenlisten an.
    Sollte der Ex-Dienstnehmer z.B. ein Mailing an die Adresse machen, hast Du ihn.
    Kundenadressen welche auch im Telefonbuch stehen kann er ohne Konsequenzen kontaktieren, aber mit der o.a. Falle hast Du ein schlagkräftiges Indiz für Mißbrauch Deiner Kundendaten.
    Selbiges wird von Adressverlagen verwendet.

    Grüsse
    Martin

    #67255
    Karin
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    danke für die Antwort und Infos, den unlauteren Wettbewerb werde ich mir auf jeden Fall mal genauer anshen.

    Das mit der „Fake“ – Adresse ist mir bekannt, wird aber wohl bei uns nicht funktionieren, wir sind eine kleine Firma und unser Kundenstamm umfasst nur ca. 300 Adressen, zudem denke ich auch, wenn unser „noch- Mitarbeiter“ das vorhat, würde er wohl nur die großen Kunden versuchen abzuwerben.

    Mündlich hat er uns wohl zugesagt, dass er das nicht vorhat, aber wie heißt es so schön „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ 😉

    Danke dir jedenfalls nochmals ganz herzlich für deine Antwort

    lg. Karin

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