Verschlechterungsvereinbarung

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  • #64389
    Tonski
    Mitglied

    Meine Frage:

    Kann vor/bei einer Verschlechterungsvereinbarung die gesetzlich vorgesehene Abfertigung ausbezahlt werden oder ist das nur bei einer Änderungskündigung möglich? Beides im Faller der Einvernehmlichkeit!

    mit herzlichen Dank

    Tonski

    #70722
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Tonski,

    auszahlen kann man die Abfertigung schon, aber die Steuerbegünstigung entfällt. Steuerlich ist die Abfertigung dann eine Sonderzahlung (dann vermutlich außerhalb des Jahressechstels und deshalb wie ein laufender Bezug zu versteuern.

    Der Anspruch auf die Steuerbegünstigung ist geknüpft an die arbeitsrechtliche Beendigung des Dienstverhältnisses. Man kann durchaus ein neues Dienstverhältnis mit demselben Dienstgeber anhängen, doch muß die Entlohnung dann um mindestens 25 % herabgesetzt sein gegenüber dem alten Dienstverhältnis. Es darf auch nicht innerhalb der ersten 12 Monate des neuen Beschäftigungsverhältnisses ohne gravierende wirtschaftliche Gründe zu einer Erhöhung der Bezüge kommen, sonst entfällt rückwirkend die Steuerbegünstigung.

    Um die Steuerbegünstigung zu erhalten, muß also folgendes passieren:

    – Arbeitsrechtliche Beendigung des Dienstverhältnisses durch Dienstgeberkündigung oder einvernehmliche Lösung
    – Wiedereinstellungszusage mit wesentlich verringerter Entlohnung kann gleichzeitig mit der Kündigung ausgesprochen werden
    – Endabrechnung aller arbeitsrechtlichen Ansprüche (Abfertigung, Zeitguthaben, Urlaubsersatzleistung etc.), es dürfen keine Ansprüche aus dem alten in das neue Dienstverhältnis übertragen werden
    – Abmeldung bei der Sozialversicherung (und Neuanmeldung des neuen Dienstverhältnisses)

    Eine Verschlechterungsvereinbarung erfüllt diese Voraussetzungen m.E. nicht, da das alte Dienstverhältnis nicht beendet sondern nur umgestaltet wird.

    LG
    Mathias

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