Verlängerung der Karenz

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  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahren von Riedl.
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  • #64687
    reimai
    Teilnehmer

    Hallo

    Der DN hat die Karenz für 2 1/2 Jahre beantragt. Möchte aber erst nach 3 Jahren zum arbeiten beginnen. Kündigunsschutz sind ja 2 Jahre.
    Wie soll der DN hier vorgehen.

    – Unbezahlter Urlaub vom 2. bis zum 3 Jahr? Wie sieht es da mit Kranken- und Rentenversicherung aus?
    – Beim Arbeitgeber kündigen und Arbeitslosengeld bekommen?

    oder gibt es da noch andere Regelungen.

    Bitte um Information. DN arbeitet in einer Bank.

    lg
    Reimai

    #71402
    Martin
    Teilnehmer

    Servus!

    unter http://www.wko.at findest du bei service – arbeitsrecht -sozialversicherung – muster
    http://portal.wko.at/wk/format_liste.wk?sbid=1824&typ=0&az=0
    die passende vorlage für deine vereinbarung. wie deine wko mitgliedsnummer und PIN code sind musst du erfragen.

    lg
    martin

    #71406
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo reimai!

    Punkt 1: 2,5 Jahre Karenz sind schon mal 0,5 Jahre zu viel, das hast du ja schon richtig gepostet.

    Punkt 2: Außer unbezahlter Urlaub würde sich ev. noch eine Bildungskarenz anbieten, mit absolut vielen Vorteilen, was die Sozialversicherung betrifft!

    LG

    #71542
    Riedl
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich hätte dazu auch eine Frage:
    Heißt das, dass es nicht zulässig ist eine Karenz zB auf 2,5 Jahre zu verlängern? Weil zB die Dienstnehmerin bis zum Ende des Kinderbetreuungsgeldes in Karenz sein möchte? Falls es möglich ist, wann ist diese Verlängerung zulässig?

    Danke für die Hilfe!

    lg
    Anita

    #71548
    Willi
    Mitglied

    Zulässig ist eine Verlängerung der Karenz auch über den 2. GT des Kindes hinaus schon – aber die Arbeitnehmerin hat keinen Rechtsanspruch darauf.

    #71560
    Riedl
    Teilnehmer

    Hallo Willi!

    Herzlichen Dank für die Hilfe!!

    lg
    Anita

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