vereinbarte Karenz

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren von Roland.
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  • #65762
    karin64
    Teilnehmer

    Habe folgendes Problem:
    Eine Dienstnehmerin (Angestellte) hat mit 1.3.2012 ihre erstes Kind bekommen. Es wurde eine freiwillige Karenz bis 1.9.2014 und Arbeitsantritt mit 2.9.2014 vereinbart. Kann der Dienstgeber die Kündigung trotzdem jetzt (Einhaltung 4 Wochen Kündigungsschutz nach gesetzl. Karenz) aussprechen und somit den Arbeitsantritt am 1.9.2014 verhindern?
    Was wäre, wenn der Dienstnehmer mangels Kenntnis (falsche Info Kündigungsschutz auch bei vereinbarter Karenz) ihr mündlich zugesagt hat, sie von 2.9.2014 bis 31.12.2014 dienstfrei zu stellen. Kann man da noch etwas machen?
    Danke für eure Hilfe!

    #73844
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Karin,

    der Fall „schreit“ fast nach einer Beratung.
    Prinzipiell wäre es so, dass eine Kündigung im „unbezahlten Urlaub“ nach einer Karenz möglich wäre. Was dann allerdings bei euch ausverhandelt wurde und wie das Problem lösebar wäre, kann man wie erwähnt wohl nur in einer Beratung seriös behandeln.

    LG

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