Verbesserungprämie

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    Beiträge
  • #64169
    brigit90
    Teilnehmer

    Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung.

    Es wird eine Verbesserungsprämie (wirklich Verbesserung) von € 4.000,00 bezahlt. Das erhöhte Jahressechstel (plus 15 %) beträgt € 3.852,41 und wird mit 6 % Lst (§ 67/7) versteuert Sv frei. Werden die restlichen € 147,59 nach § 67/1 auch mit 6 % versteuert oder kommen sie zum laufenden Bezug dazu.

    Sonderzahlungen bis zu diesem Zeitpunkt waren :

    € 1.456,00 1. SZ (SV 17,20%)
    € 750,00 2. SZ (SV 14,20% – geringes Einkommen ohne ALV)
    – € 620,00 FB
    – € 356,93 SV
    € 1.229,07 * 6 % LST € 73,74

    brigit90

    #70258
    Gismo
    Teilnehmer

    Hallo Brigit90,

    Verbesserungsprämien werden, wenn lt. lohngestaltenden Vorschriften ausbezahlt, im Ausmaß eines um 15% erhöhten Jahressechstels mit festem Steuersatz 6 % versteuert.

    Die Summe über das erhöhte Jahressechstel ist pflichtig wie ein lfd. Bezug.

    Freibeträge, Freigrenzen sind hier nicht zu berücksichtigen.

    LG
    Gismo

    #70265
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ergänzend zur völlig richtigen Antwort von Gismo sei noch hinzugefügt, dass die anderen Sonderzahlungen KEINEN Einfluss auf die Steuerberechnung des Verbesserungsvorschlags haben (weil anderer Absatz im § 67, das Jahressechstel gem. § 67 Abs. 7 steht also zusätzlich zum normalen J/6 zu).

    LG

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